Meine Praxis ist eine Privatpraxis.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden üblicherweise von den privaten Krankenversicherungen problemlos übernommen. Ob dies auch in Ihrem Fall zutrifft, können Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse und/oder Beihilfestelle klären und sich über tariflichen Bestimmungen für die Psychotherapie informieren. Je nach Versicherung können die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor und anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Abrechnung erfolgt in meiner Praxis nach den Sätzen der gängigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Da meine Praxis als Privatpraxis geführt wird, ist eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines sogenannten „Kostenerstattungsverfahrens“ möglich. Nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben die Versicherten grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlicher Entfernung. Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, so ist sie gehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse. Ich unterstütze Sie sehr gern bei der Antragsstellung.
Selbstzahler
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten für die Ihres Kindes selbst zu tragen. Auch in diesem Fall richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching, Hypnocoaching und Beratung
Die Kosten für Coaching, Hypnocoaching und Beratung werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine Stunde (50 Min.) betragen 120 Euro.